Grundschule Gaimersheim

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Mein Kind kommt in die Schule

Liebe Eltern,

am Mittwoch, den 29. Januar 2025 fand ein Elternabend statt, in dem die wichtigsten Informationen zum Schulanfang 2025 erläutert wurden.

Die Präsentation dazu können Sie hier herunterladen.

Terminübersicht

29.01.2025

Informationsabend für die Eltern unserer künftigen Schulanfänger um 18:30 Uhr in der Aula der Grundschule Gaimersheim

Themen:

  • Kriterien zur Schulfähigkeit
  • Entscheidungshilfen bei Korridorkindern
  • Vorstellung des Ganztagsklassenkonzepts und der Mittagsbetreuungsangebote
 
03.02.2025 bis 14.02.2025Online Anmeldung - Anmeldecode wird per Post zugesandt, fehlende Unterlagen bitte bis zum 17.03.2025 nachreichen

17.03.2025

Schulanmeldung mit Schulspiel

Alle Kindergartenkinder, die vor dem 01.10.2019 geboren sind, müssen am Schulspiel teilnehmen. 

bis 11.04.2025

schriftliche Rückmeldung zum Einschulungskorridor

Wenn Ihr Kind im Zeitraum vom 01.07. bis 30.09. geboren ist, können Sie nach der Teilnahme am Schulspiel entscheiden, ob die Einschulung Ihres Kindes um ein Jahr verschoben werden soll.

Wie läuft die Schuleinschreibung ab?

Die Einschreibung findet in Gruppen statt. Termine werden über die Kindergärten bzw. übers Sekretariat für Eltern, deren Kinder keinen Kindergarten in Gaimersheim besuchen, vergeben. Nähere Auskünfte erhalten Sie am Informationsabend für die Vorschuleltern.

Richtlinien der Schulpflicht (gemäß Art. 37 BayEUG)

  • Schulpflicht:
    besteht für alle Kinder, die bis zum 30. Juni sechs Jahre alt werden oder bereits einmal zurückgestellt wurden.
  • Entscheidung durch Elternwille:
    Der Elternwille entscheidet bei Kindern, die im Zeitraum vom 1. Juli bis 30. September sechs Jahre alt werden, d.h. ob die Einschulung zum regulären Zeitpunkt erfolgt oder um ein Jahr verschoben werden soll. Das Anmelde- und Einschulungsverfahren wird regulär durchlaufen mit anschließender Beratung durch die Schule.
  • auf Antrag schulpflichtig:
    Auf Antrag werden Kinder, die bis zum 31. Dezember sechs Jahre alt werden schulpflichtig. Empfohlen wird eine Beratung durch die Schulpsychologin.
    Kinder, die erst im Januar oder später das sechste Lebensjahr erreichen, benötigen zur Teilnahme am Einschulungsverfahren ein schulpsychologisches Gutachten.

Was benötigen Sie zur Schulanmeldung?

Dieses Jahr führen wir die Schulanmeldung wieder in einem Online-Verfahren durch. Hierzu erfahren Sie am Infoabend (29.1.) Näheres.

Bitte reichen Sie neben der Online-Anmeldung folgende Unterlagen mit ein:

  • Kopie der Geburtsurkunde
  • ggf. Bescheid über Sorgerecht / Alleinsorgemitteilung (vom Jugendamt)
  • Masernschutz-Nachweis (erhalten Sie bei der Schuleingangsuntersuchung vom Gesundheitsamt)
  • Bescheinigung über durchgeführte Schuleingangsuntersuchung (vom Gesundheitsamt)
  • Informationsbogen für die Grundschule (vom Kindergarten)

Sie wollen Ihr Kind zur Mittagsbetreuung, im Hort oder für die Ganztagklasse anmelden?